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   BAG, 24.06.1969 - 1 AZR 261/68   

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https://dejure.org/1969,1881
BAG, 24.06.1969 - 1 AZR 261/68 (https://dejure.org/1969,1881)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1969 - 1 AZR 261/68 (https://dejure.org/1969,1881)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1969 - 1 AZR 261/68 (https://dejure.org/1969,1881)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tenor eines Berufungsurteils - Entscheidungsgründe - Zweifelhafte Entscheidung - Aufhebung des angefochtenen Urteils

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 AZR 261/68
    Läßt der Tenor eines Berufungsurteils selbst unter Berücksichtigung der Entscheidungsgründe nicht zweifelsfrei erkennen, inwieweit das Berufungsgericht über die von den Parteien gel tendgemachten Ansprüche entschieden hat, so führt dieser Mangel, der von Amts wegen zu beachten ist, zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und des ihm zugrunde liegenden Verfah rens (wie BGHZ 5, 240).

    Dieser Mangel ist zu beachten, ohne daß er von einer Partei gerügt zu wer den braucht (BGHZ 5, 240)».

  • RG, 27.04.1917 - III 442/16

    Sittenwidrigkeit einer Strafklausel bei Einengung der Willensfreiheit in

    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 AZR 261/68
    Eine solche Vereinbarung verstößt möglicherweise gegen die im Arbeitsleben zwischen den Arbeitsvertragsparteien bestehenden Anstandspflichten, die bei dem Ab- Schluß und der Erfüllung arbeitsvertraglicher Beziehungen beachtet werden müssen (vglo dazu RGZ 90, 181 [182])« Ob die zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung über die Zahlung einer Vertragsstrafe sittenwidrig war, bedarf je doch noch weiterer Feststellungen» Der Kläger erhielt nach den bisherigen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts für seine Dienstleistungen einen Nettoarbeitslohn von 700,- DM sowie eine Gewinnbeteiligung in Höhe von 10 v.H» des Nettoverdienstes der von ihm geleiteten Filiale« In welcher Höhe eine Gewinnbeteiligung ausgezahlt worden ist, bedarf aber noch der Feststellung« Erforderlich ist weiter eine Abwägung des wirtschaftlichen Interesses des Beklagten an der Sicherung der von ihm in den Richtlinien an den Kläger erteilten Arbeitsanweisung durch eine Vertragsstrafe mit der dem Kläger.zugemuteten wirtschaftlichen Belastung und mit seiner finanziellen Leistungsfähigkeit« Dabei ist von den vereinbarten Vertragsstrafen auszugehen« Die dem Kläger gemäß § 34-3 Abs« 1 BGB gegebene Möglichkeit, durch Urteil, die Vertragsstrafe herabsetzen zu lassen, hat hierbei zunächst Möglichkeit des § 565 Abs« 1.
  • BAG, 30.03.1967 - 5 AZR 36/67

    Teilurteil - Bemessung des Streitwerts - Streitwertfestsetzung - Bindung des

    Auszug aus BAG, 24.06.1969 - 1 AZR 261/68
    Da der festgesetzte Streitwert im Teilurteil sich mit dem Betrag decken muß, über den entschieden worden ist (BAG AP Nr. 25 zu § 64 ArbGG 1953 mit Nachweisen), liegt ein Widerspruch im â?'.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 13 SB 280/19

    GdB - Herabsetzung - Absenkung - Bestimmtheit

    Ebenso wie bei Urteilen ist eine Auslegung des Verfügungssatzes von Verwaltungsakten zwar möglich, jedoch darf diese ebenfalls wie bei Urteilen nur unter Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, nicht aber unter Rückgriff auf Unterlagen außerhalb des Titels selbst erfolgen (BSG, Urteil vom 21. November 1958, 5 RKn 3/58, juris, Rdnr. 13; vgl. weiter BAG, Urteil vom 24. Juni 1969, 1 AZR 261/68, juris, Rdnr. 20; BFH, Urteil vom 15. März 2017, III R 12/16, juris, Rdnr. 39; BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, juris, Rdnr. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2021 - L 13 SB 123/18

    Bescheid - Bestimmtheit - GdB - Herabsetzung

    Ebenso wie bei Urteilen ist eine Auslegung des Verfügungssatzes von Verwaltungsakten zwar möglich, jedoch darf diese ebenfalls wie bei Urteilen nur unter Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, nicht aber unter Rückgriff auf Unterlagen außerhalb des Titels selbst erfolgen (BSG, Urteil vom 21. November 1958, 5 RKn 3/58, juris, Rdnr. 13; vgl. weiter BAG, Urteil vom 24. Juni 1969, 1 AZR 261/68, juris, Rdnr. 20; BFH, Urteil vom 15. März 2017, III R 12/16, juris, Rdnr. 39; BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, juris, Rdnr. 21).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2022 - L 13 SB 142/20
    Ebenso wie bei Urteilen ist eine Auslegung des Verfügungssatzes von Verwaltungsakten zwar möglich, jedoch darf diese ebenfalls wie bei Urteilen nur unter Rückgriff auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, nicht aber unter Rückgriff auf Unterlagen außerhalb des Titels selbst erfolgen (BSG, Urteil vom 21. November 1958, 5 RKn 3/58, juris, Rdnr. 13; vgl. weiter BAG, Urteil vom 24. Juni 1969, 1 AZR 261/68, juris, Rdnr. 20; BFH, Urteil vom 15. März 2017, III R 12/16, juris, Rdnr. 39; BGH, Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, juris, Rdnr. 21).
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